Insgesamt wurden im Rahmen der Aktion „Shamshir“, die vom Fischereikontrollzentrum (CCAP) Venedig koordiniert wurde, 89 Kontrollen durchgeführt und rund 26 Tonnen an Fischprodukten beschlagnahmt.
Das Augenmerk lag darauf, abzuklären, ob die Kennzeichnung der Produkte bzw. deren Rückverfolgbarkeit den Vorschriften entsprach. Insgesamt wurden 13 Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro verhängt.
Geldstrafen in Höhe von 9.000 Euro
Zu den festgestellten Verstößen sollen insbesondere Angaben in den Speisekarten einiger Restaurants gehören, die bei den Gästen zu Irrtümern hinsichtlich der Art, der Eigenschaften, der Qualität und der Zutaten führen konnten.Die beiden Restaurants und die Schutzhütte im Gadertal bzw. Gröden mussten zusammen Geldstrafen in Höhe von 9.000 Euro berappen. Stein des Anstoßes sollen hier fehlende Mindestangaben zur Rückverfolgbarkeit in den Speisekarten zu Rotem Thunfisch, Garnelen, Kabeljau, Tintenfisch und Entenmuscheln gewesen sein.

