Freitag, 8. August 2025

240.000 Euro-Obergrenze fällt auch in Südtirol

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Gehaltsobergrenze von 240.000 Euro im Jahr für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist verfassungswidrig. Dieses Urteil gilt auch für Südtirol. „Aber wir leiten daraus keinen Handlungsbedarf ab“, kündigt der Generaldirektor der Landesverwaltung, Alexander Steiner, an.

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Führungskräfte wird jetzt wieder eifrig gerechnet. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Von:
Stephan Pfeifhofer








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