Mittwoch, 23. Juli 2025

ABSTIMMUNG | Arbeiten bis zu 70 Jahre beim Land – Eine gute Idee?

Jedes Jahr treten beim Land rund 400 Mitarbeiter in den Ruhestand – doch die große Pensionierungswelle rollt erst heran. Das Land versucht deshalb, sein Personal so lange wie möglich zu halten. Der Renteneintritt kann ab Jänner 2025 grundsätzlich erst mit 67 Jahren erfolgen. Eine Weiterarbeit ist sogar bis zum 70. Lebensjahr möglich. Abkommandierungen zu anderen Körperschaften werden auf zwei Jahre limitiert.

Jedes Jahr treten beim Land rund 400 Mitarbeiter in den Ruhestand – doch die große Pensionierungswelle rollt erst heran. - Foto: © APA/dpa / Daniel Naupold

Auf ihren Vorschlag hat die Landesregierung gestern die Verordnung zur „Aufnahme in den Landesdienst“ abgeändert, sagt Landesrätin Magdalena Amhof. Mehr als um Aufnahmen geht es dabei um Austritte, denn das Land übernimmt die staatliche Regelung für den Ruhestand.

„Wer die Beitragsjahre hatte, wurde bisher von Amts wegen mit 65 Jahren in den Ruhestand versetzt“, sagt der Generaldirektor des Landes, Alexander Steiner. Künftig können Mitarbeiter bis 67 weiterarbeiten. „67 ist also das alte 65“, sagt Alexander Steiner, Generaldirektor des Landes.

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Immer freiwillig, können Mitarbeiter sogar bis 70 im Dienst bleiben. „Diesmal ist allerdings das Einvernehmen mit der Verwaltung nötig, die ihren Bedarf nachweisen muss“, sagt Amhof. Möglich ist, in der Verwaltung weiterzuarbeiten oder als Tutor außerhalb des Stellenplans, um die Nachfolger einzuarbeiten.


Auf ihren Vorschlag hat die Landesregierung gestern die Verordnung zur „Aufnahme in den Landesdienst“ abgeändert, sagt Landesrätin Magdalena Amhof. - Foto: © LPA



Um Personalmangel entgegenzuwirken, wird das Land strenger bei den Abkommandierungen zu anderen Körperschaften. Künftig ist eine Abordnung auf maximal zwei Jahre beschränkt. Jene 40 Mitarbeiter, die schon – v.a. zu Rechnungshof und Agentur für Einnahmen – abkommandiert sind, können ihre Abordnung nach Ablauf für ein Jahr verlängern. Danach müssen sich Bedienstete entscheiden, ob sie zum Land zurückkehren oder bei der anderen Körperschaft wechseln.

„Abkommandierte scheinen im Stellenplan des Landes auf. Mit der neuen Regelung können wir nachbesetzen. Wir wollen anderen helfen, müssen aber schauen, unsere eigenen Dienste abzudecken“, so Amhof.

bv

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