Trotz der Herabsetzung des EU-Schutzstatus gelten aber weiterhin strenge Vorgaben – ein Abschuss bleibt nur als letztes Mittel und unter klaren Voraussetzungen zulässig.
Weitere Vergrämungsaktionen sind geplant und werden von der eigens eingerichteten Einsatzgruppe für Großraubwild durchgeführt, die auch für die öffentliche Sicherheit zuständig ist. Ob die Maßnahme langfristig Wirkung zeigt, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.
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