Der 58-jährige konnte nämlich keine Genehmigung zur Ausübung eines Taxi- und Mietwagendienstes mit Fahrer vorlegen. Demnach dürfte er bei den Kosten gespart haben, die jeder Taxifahrer stemmen muss, ehe er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Beruf ausüben darf.
Weniger Touristen? Hotels sagen nein
Die Taxifahrer im Passeiertal waren seit Monaten in Sorge: Plötzlich wurde ihr Dienst seltener genutzt. Anfangs befürchtete man einen plötzlichen Rückgang der Urlauberzahlen als Grund – doch als die Betroffenen bei den Gastbetrieben nachfragten, hieß es dort, dass weiterhin zahlreiche Menschen das Passeiertal als Urlaubsziel wählten.Schließlich wurde man aber auf einen neuen Mietwagendienst mit Fahrer aufmerksam, der Urlauber zu verdächtig günstigen Tarifen durchs Tal chauffieren soll.
Bei der Carabinieri-Station von St. Leonhard im Passeier meldeten die Taxifahrer ihren Verdacht bei den Behörden.
Suche nach unbekannten Shuttlefahrer
In der Folge haben die Beamten die Identität des Verdächtigen ermittelt – dafür untersuchten sie zahlreiche Videoaufnahmen der Überwachungskameras von Hotels und befragten zahlreiche Touristen, die den Dienst in Anspruch genommen haben sollen.Schließlich identifizierten die Carabinieri einen 58-jährigen italienischen Staatsbürger, der im Passeiertal wohnhaft ist, als mutmaßlichen illegalen Taxifahrer. Tatsächlich konnte er keine Lizenz vorweisen.
Die Ermittlungen zeigten auch, warum der Verdächtige so lange unbemerkt geblieben war: Offenbar arbeitete er überwiegend am Wochenende und nachts. Die Carabinieri konnten zahlreiche Fahrten von und nach Meran nachweisen – fast zeitgleich zur Sperrstunde einiger beliebter Lokale.
Fahrzeug beschlagnahmt, Führerschein eingezogen, 7.400 Euro Geldstrafe
Das Fahrzeug des 58-Jährigen wurde beschlagnahmt – ihm drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von 7.400 Euro, darüber hinaus wird sein Führerschein eingezogen.Ob auch Steuervergehen begangen wurden, wird derzeit noch geprüft. Die Carabinieri weisen darauf hin, dass damit nicht nur die unlautere Konkurrenz für jene ausgeschaltet wurde, die den Beruf legal ausüben. Es gehe auch um die Sicherheit der Fahrgäste, zumal die Berufsbefähigung und Genehmigung zur Ausübung desselben auch eine Reihe von Kontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit vorsieht.

