Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch dagegen erheben.
Dienstag, 15. Juli 2025
Anklage gegen Rene Benko wegen betrügerischer Krida
Im Signa-Komplex liegt nun die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor: René Benko wird wegen betrügerischer Krida vor Gericht zitiert.
Benko wird vor Gericht zitiert. - Foto: © EXPA/JOHANN GRODER
Er soll Vermögenswerte verschwiegen und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge der Insolvenz geschmälert haben. Konkret gehe es um Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von rund 360.000 Euro und eine Schenkung an Angehörige von 300.000 Euro.
Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch dagegen erheben.
Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch dagegen erheben.
apa/dpa/reuters
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