Samstag, 29. November 2025

Arbeitssicherheit: Betreiber einer Alm zur Zahlung von 29.000 Euro verdonnert

Eine saftige Geldstrafe muss der Betreiber einer Alm in Freienfeld zahlen: Bei Kontrollen mit dem Arbeitsinspektorat haben die Carabinieri dort laut einer Aussendung eine Reihe von Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter die Anbringung von Überwachungskameras ohne Genehmigung und Umbauarbeiten, die ohne Berücksichtigung einer aktuellen Risikoanalyse durchgeführt worden sein sollen.

Bei Kontrollen in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Freienfeld stellten Carabinieri und Arbeitsinspektorat eine Reihe von Unregelmäßigkeiten fest – der Betreiber wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 29.000 Euro verdonnert.



So wurden im landwirtschaftlichen Betrieb laut Ermittlern zuletzt im Jahr 2022 Umbauarbeiten durchgeführt – allerdings auf der Grundlage einer Risikoanalyse von 2018, vermuten die Beamten. Dadurch seien die geltenden Standards bei besagten Arbeiten nicht eingehalten worden, berichten die Ermittler. Darüber hinaus hätten einige der Mitarbeiter des Unternehmens keine oder nicht mehr gültige Nachweise der Teilnahme an Aus- und Fortbildungen in Sachen Arbeitssicherheit vorweisen können.

Einige der Mitarbeiter wohnten in eigenen Räumlichkeiten auf der Alm, etwa im Dachboden – dort sollen die Carabinieri ebenfalls Verstöße im Bereich Hygiene und Gesundheitsschutz festgestellt haben. Darüber hinaus war der ganze Bereich im Dachboden in eine Wohnung umfunktioniert worden – mit mehreren Zimmern, Küche und Bad. Dass die Räumlichkeiten als Wohnräume genutzt werden, hatte der Betreiber des Unternehmens bei der Gemeinde jedoch nie gemeldet.


Schließlich entdeckten die Beamten Überwachungskameras an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter, allerdings verfügte der Betreiber über keine Genehmigung, um sie dort anzubringen.

Wegen der zahlreichen festgestellten Verstöße wurde der Betreiber angezeigt und darüber hinaus zur Zahlung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 29.000 Euro verdonnert.

stol

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