Montag, 18. März 2024
ASGB: Landeszusatzvertrag für Beschäftige der Freiberufler erneuert
Der ASGB zeigt sich zufrieden mit dem Abschluss des Landeszusatzvertrages für die Beschäftigten der Freiberufler in Südtirol, der heute auf einer Pressekonferenz mit den Sozialpartnern vorgestellt wurde.
Das neue Landeszusatzabkommen gilt für etwa 8000 lohnabhängig Beschäftigte von Privat- und Zahnarztpraxen, Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberatern, Rechtsanwaltskanzleien sowie von Ingenieurs- und Architektenstudios und anderen technischen Freiberufen und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. - Foto: © shutterstock
stol
Alle Meldungen zu:

