Montag, 18. März 2024

ASGB: Landeszusatzvertrag für Beschäftige der Freiberufler erneuert

Der ASGB zeigt sich zufrieden mit dem Abschluss des Landeszusatzvertrages für die Beschäftigten der Freiberufler in Südtirol, der heute auf einer Pressekonferenz mit den Sozialpartnern vorgestellt wurde.

Das neue Landeszusatzabkommen gilt für etwa 8000 lohnabhängig Beschäftigte von Privat- und Zahnarztpraxen, Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberatern, Rechtsanwaltskanzleien sowie von Ingenieurs- und Architektenstudios und anderen technischen Freiberufen und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. - Foto: © shutterstock









stol

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