Montag, 29. September 2025

ASGB: Zweisprachigkeit ist Minderheitenschutz

Die jüngsten Aussagen der Landesräte Marco Galateo und Christian Bianchi zur Zweisprachigkeitspflicht sind aus Sicht des ASGB ein Skandal. „Wer die Zweisprachigkeitspflicht infrage stellt, stellt das Fundament unseres Zusammenlebens infrage“, betont ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett. „Die Zweisprachigkeit ist kein bürokratisches Relikt, sondern ein zentraler Bestandteil des Minderheitenschutzes – sie garantiert, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst alle Bürger in ihrer Sprache betreuen können.“

Die jüngsten Aussagen der Landesräte Marco Galateo und Christian Bianchi zur Zweisprachigkeitspflicht sind aus Sicht des ASGB ein Skandal. - Foto: © LPA

Die Aussage Galateos, die Zweisprachigkeitspflicht sei früher ein geeignetes Instrument gewesen, zeugt laut Tschenett von einem gefährlichen Geschichtsvergessen. „Diese Regelung war nicht nur früher wichtig, sie ist es heute genauso. Sie sorgt für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und für Respekt gegenüber beiden Sprachgruppen. Wer das infrage stellt, stellt die Grundprinzipien unserer Autonomie infrage“, so Tschenett in einer Aussendung des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes.

Völlig unverständlich ist auch der von Galateo gezogene Vergleich mit der Hundesteuer. „Eine Minderheitenschutzregelung mit einer Steuer gleichzusetzen, ist – gelinde gesagt – eine Frechheit“, sagt Tschenett. „Das zeigt, wie wenig Bewusstsein manche dafür haben, was sprachliche Gleichberechtigung für unser Land bedeutet. Wir sprechen hier von einem Grundrecht, nicht von einer Bagatelle.“

Eine Aufweichung der Zweisprachigkeitspflicht wird es mit uns nicht geben

Für den ASGB steht fest: Eine Aufweichung der Zweisprachigkeitspflicht wird es mit uns nicht geben. „Wir werden uns mit aller Vehemenz dagegen wehren – in der Sanität ebenso wie in jedem anderen Bereich. Wer an diesen Grundpfeilern rüttelt, gefährdet nicht nur Rechte, sondern das Gleichgewicht, das unser Zusammenleben trägt“, stellt Tschenett klar. Positiv bewertet der ASGB hingegen, dass Landeshauptmann Kompatscher unmissverständlich betont hat, dass für unbefristete Anstellungen weiterhin ein gültiger Zweisprachigkeitsnachweis Voraussetzung bleibt.

Anstatt die Regeln infrage zu stellen, sollten sich Galateo und Bianchi vielmehr fragen, warum so viele italienische Ärzte nach Deutschland auswandern und dort die sprachlichen Anforderungen problemlos meistern. „Es geht, wenn man will. Wo der Wille, die Unterstützung und der Respekt für das Gastland vorhanden sind, ist das Erlernen der Sprache kein Hindernis, sondern eine Selbstverständlichkeit“, so Tschenett.

„Es darf keinen Raum für Betrug geben“

Gleichzeitig fordert der ASGB, dass die bestehenden Regeln konsequent kontrolliert und Verstöße klar sanktioniert werden. „Es darf keinen Raum für Betrug geben. Wer gefälschte Sprachzertifikate vorlegt, begeht nicht nur einen Rechtsbruch, sondern verspielt Vertrauen – gegenüber den Bürgern, aber auch gegenüber den Kollegen“, mahnt Tschenett. Ebenso wichtig sei es, Beschäftigte beim Spracherwerb aktiv zu unterstützen – mit kostenlosen Kursen, Lernzeit während der Arbeitszeit und praxisnaher Begleitung am Arbeitsplatz.

„Zweisprachigkeit ist kein Hindernis, sondern ein Vorteil – sie ist der Ausdruck von Respekt, Kompetenz und Zusammenhalt. Wer sie schwächen will, schwächt unser Land“, so Tschenett abschließend.

stol

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