Ein zentraler Knackpunkt ist die rechtliche Zuständigkeit zwischen Staat und Land, die sich je nach Berufsbild stark unterscheidet:
Gesundheitsberufe (z. B. Pflegehelfer, Krankenpflegeassistenten): Hier liegt die Primärkompetenz beim Staat, das Land hat lediglich die Sekundärkompetenz. Dies führt im kommenden Schuljahr 2026/27 zu einer umfassenden Aktualisierung dieser Ausbildungsprofile.
Sozialberufe (z. B. Sozialbetreuer): Hier ist die Rollenverteilung umgekehrt. Das Land Südtirol besitzt die Primärkompetenz, während der Staat nur sekundär zuständig ist.
Ausbau der Ausbildungsstätten
Positiv bewertet der Verband die geografische Ausweitung der Ausbildungsmöglichkeiten. Neben den bestehenden Außenstellen der Landesfachschule „Hannah Arendt“ wird auch die italienische Fachschule „Levinas“ bald einen Standort in Meran eröffnen.Gleichzeitig weist der Verband auf eine zeitliche Befristung hin: Ein Abkommen von 2023 ermöglicht es derzeit privaten Trägern wie dem Verband der Seniorenwohnheime oder der Stiftung Elisabeth/Lichtenburg, eigene Ausbildungen anzubieten. Diese Regelung läuft jedoch bereits im Jahr 2027 aus.
Appell an Politik und Gesellschaft
Um den Sozialberufen den gebührenden Stellenwert zu verschaffen, fordert der Verband eindeutige Kompetenzprofile. Ziel müsse eine echte „sozio-sanitäre Zusammenarbeit“ auf Augenhöhe sein, statt die soziale Arbeit als bloßes Anhängsel des Gesundheitswesens zu betrachten.„Wir appellieren an alle Akteure, die Diskussion um die Ausbildung ernst zu nehmen“, so Inguscio und von Wohlgemuth. Nur durch klare Strukturen könne die Qualität der sozialen Dienstleistungen langfristig gesichert und die Arbeit der Fachkräfte in der politischen Agenda angemessen gewürdigt werden.

