Wegen der vom spanischen Gesetz vorgeschriebenen „Mindestdienste“ bei Streiks darf jedoch jeweils nur ein Teil der Beschäftigten gleichzeitig die Arbeit niederlegen. Das Verkehrsministerium ordnete an, dass bis zu 73 Prozent der landesweiten Fernzüge fahren müssten. Für Nah- und Regionalzüge wurden niedrigere Mindestdienste festgelegt, wie die staatliche Bahngesellschaft Renfe mitteilte.
Am 18. Jänner waren in Andalusien zwei in entgegengesetzte Richtungen fahrende Hochgeschwindigkeitszüge kollidiert. Neben 46 Toten wurden mehr als 120 Menschen verletzt. Als wahrscheinliche Ursache des Unglücks wird der Bruch einer Schiene vermutet. Nur zwei Tage später krachte ein Nahverkehrszug bei Barcelona in die Trümmer einer Stützmauer, die auf die Schienen gestürzt war. Der Zugführer kam dabei ums Leben, Dutzende Passagiere wurden verletzt.

