Montag, 14. September 2020
Beförderungsdienst für Wähler mit Behinderung gewährleistet
Nun steht fest: Der Beförderungsdienst für Wähler mit Behinderung gewährleistet. Auch in dieser speziellen Corona-Zeit kann das Weiße Kreuz den Dienst übernehmen – sofern es von den Gemeinden dazu beauftragt wird.
Das Weiße Kreuz übernimmt auch diesmal den Dienst, sofern von der jeweiligen Gemeinde beauftragt. - Foto: © WK
stol
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