Fahrer unter Drogeneinfluss?
Der junge BMW-Fahrer soll unverletzt geblieben sein. Laut „Bild“-Zeitung soll „von unachtsamer und rücksichtsloser Fahrweise als Unfallursache auszugehen“ sein. Eine Vorsatztat soll bislang aber ausgeschlossen sein.„Da der junge Mann sich aber auffällig verhielt, besteht der Verdacht, dass er unter Drogeneinfluss gefahren ist“, schreibt die „Bild“-Zeitung. „Deswegen wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Fahrer wurde festgenommen.“
Was wir wissen:
Geschehnis: Bei dem Unfall in Berlin-Wedding soll ein Autofahrer
über eine rote Ampel gefahren sein und die Gruppe erfasst haben.
Zuvor hatte die Polizei davon gesprochen, dass der Wagen von der
Straße abkam und auf den Gehweg fuhr.
Ort: Zu dem Unfall kam es in Berlin-Wedding auf der Seestraße,
Ecke Dohnagestell. Zunächst war die Rede von Ecke Nordufer.
Zeitpunkt: Der Unfall ereignete sich am Donnerstagmittag. Nach
jüngsten Angaben der Polizei ging die Gruppe gegen 12.50 Uhr über
die Straße.
Opfer: Nach Angaben von der Feuerwehr wurde eine Betreuerin schwer
verletzt. Drei Kinder im Alter von sieben bis acht Jahren aus
Moabit sowie der Autofahrer sind demnach leicht verletzt worden.
Die Verletzten wurden in ein Krankenhaus gebracht.
Betroffene: Rettungskräfte der Feuerwehr betreuten nach Angaben
eines Sprechers insgesamt 19 Menschen vor Ort.
Fahrer: Laut Polizei handelt es sich um 20-Jährigen. Er wurde
vorläufig festgenommen.
Motiv: Es liege kein terroristisches Tatmotiv vor und es sei keine
Amokfahrt, sondern ein Verkehrsunfall gewesen, so ein
Polizeisprecher.
Einsatzkräfte: Insgesamt seien mehr als 40 Kräfte an der
Unfallstelle gewesen, hieß es.
Was wir nicht wissen:
Fahrer: Weitere Angaben zum Fahrer waren bis auf das Alter
zunächst nicht bekannt.
Betreuerin: Über das Alter der verletzten Betreuerin gab es
zunächst keine Angaben.
Gesundheitszustand: Weitere Angaben über den Gesundheitszustand
der verletzten Betreuerin und den drei Kindern lagen zunächst
nicht vor.
Ursache: Der Hintergrund des Unfalls war zunächst nicht klar. Der
Verdacht bestehe, dass er unter dem Einfluss von „berauschenden
Substanzen“ stand. Die Ermittlungen laufen.
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