Freitag, 10. September 2021

Beschwerden von suspendierten Krankenpflegerinnen abgewiesen

An der Verfügung von Arbeitsrichter Giulio Scaramuzzino, wonach die Suspendierung zweier nicht geimpfter Krankenpflegerinnen rechtens ist, wird nicht gerüttelt: Der Richtersenat hat gestern die Beschwerde der Rekursstellerinnen als unbegründet abgewiesen. Auch leitet das Gericht die Akte nicht an die Staatsanwaltschaft weiter.

2 Südtiroler Krankenpflegerinnen sind mit ihrer Beschwerde gegen ihre Suspendierung erneut gescheitert. - Foto: © APA/THEMENBILD / HERBERT NEUBAUER









rc