Bei der Kontrolle stellten Finanzbeamte zwar eine formal einwandfrei geführte Buchhaltung fest. Dennoch soll der Unternehmer darauf verzichtet haben, die jährliche Erklärung der Einnahmen aus beiden Tätigkeiten einzureichen. In der Folge soll auch die Zahlung der IRPEF (Einkommensteuer) ausgeblieben sein, die von den Ermittlern auf mehr als 800.000 Euro beziffert wurde.
Nach Abschluss der Steuerprüfung wurde der Unternehmer – für den bis zu einer gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung gilt – bei der Agentur der Einnahmen in Bozen gemeldet, um die Steuern einzufordern.
Gleichzeitig erfolgte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen der unterlassenen Abgabe der Steuererklärung.

