Um 10.12 Uhr entdeckten Passanten die Leiche des 66-Jährigen rund drei Kilometer vom Tatort entfernt, daneben lag eine Schrotflinte.
Der Mann – ebenso wie die beiden Opfer österreichischer Staatsbürger – war laut Exekutive ein wegen Gewaltdelikten vorbestrafter Insasse, der während der Tat Haftausgang von der Justizanstalt Wiener Neustadt hatte. Seine Freiheitsstrafe hätte laut Justizministerium heuer im Dezember geendet. Er befand sich den Angaben zufolge im Rahmen des Entlassungsvollzugs auf einem genehmigten Ausgang. Der Insasse dürfte nach derzeitigem Ermittlungsstand aus Eifersucht geschossen haben, mit dem weiblichen Opfer befand er sich der Aussendung zufolge vor geraumer Zeit in einer Beziehung. Gegen den 66-Jährigen wurde im Februar 1985 ein Waffenverbot ausgesprochen, das bis zuletzt bestand.
Das Landeskriminalamt Niederösterreich (Ermittlungsbereich Leib/Leben) führt die Erhebungen. Die Tatortgruppe sicherte Spuren. Erhebungen zur Tatwaffe sowie weitere Vernehmungen und Spurenvergleiche im Zuge der Tatortbearbeitung seien im Gange, hieß es.

