Die Vorfälle sollen sich am 19. Februar ereignet haben. Eine Frau habe sich gemeinsam mit einem Bekannten zur Quästur in Bozen begeben, um bei den Beamten Anzeige zu erstatten. Sie habe berichtet, dass sie am Morgen des 18. Februar eine SMS auf ihr Mobiltelefon erhalten habe. Die Nachricht habe scheinbar von einem bekannten Pay-Tech-Unternehmen gestammt, das digitale Zahlungslösungen für Banken, Unternehmen, Institutionen und die öffentliche Verwaltung anbiete.
In der SMS sei eine Zahlungsautorisierung in Höhe von 1.130,65 Euro angekündigt worden, verbunden mit der Aufforderung, eine angegebene Telefonnummer zu kontaktieren, falls die Zahlung nicht von ihr selbst veranlasst worden sei. Spätere Ermittlungen hätten ergeben, dass diese Telefonnummer auf einen der Beschuldigten registriert gewesen sei.
Anruf von angeblichem Carabiniere
Die Frau habe die Nummer angerufen. Ein Mann habe sich gemeldet und nach ihrem Anliegen gefragt. Sie habe erklärt, dass sie die entsprechende Nachricht erhalten habe. Der Gesprächspartner habe sich erkundigt, ob im Laufe des Vormittags Zahlungen getätigt worden seien. Nachdem die Frau dies verneint habe, habe er nach ihrem Wohnort gefragt. Als sie angegeben habe, in Bozen zu leben, habe er sie aufgefordert, das Gespräch zu beenden, da sie umgehend von den Carabinieri kontaktiert werde.Kurz darauf habe die Frau tatsächlich einen Anruf erhalten, der scheinbar von den Carabinieri gestammt habe. Anschließend sei sie über WhatsApp per Videoanruf kontaktiert worden. Dabei sei das Logo der Carabinieri erschienen, während die Kamera des Anrufers kein Bild gezeigt habe. Auch diese Telefonnummer sei – wie sich später herausgestellt habe – auf einen der beiden Beschuldigten registriert gewesen.
Die gleiche männliche Stimme habe sich als Carabiniere ausgegeben und erklärt, es laufe eine Untersuchung gegen Mitarbeiter der Bank, bei der die Frau ihr Konto führe. Der angebliche Carabiniere habe sich ausführlich nach ihrer finanziellen Situation erkundigt: ob weitere Personen zeichnungsberechtigt seien, ob sie weitere Konten besitze, wie hoch der Kontostand sei und ob sie mehrere Konten bei der Bank führe. Dies sei für die laufenden Ermittlungen notwendig.
Überweisung der gesamten Ersparnisse
Anschließend habe er der Frau eine IBAN sowie einen Namen genannt, der sich später als jener eines der mutmaßlichen Betrüger herausgestellt habe. Um ihre Ersparnisse zu schützen, müsse sie den gesamten Betrag auf dieses Konto überweisen, das auf einen Mitarbeiter ihrer Bank laufe. Nach Abschluss der Ermittlungen werde ihr die Summe wieder gutgeschrieben.Die Frau sei angewiesen worden, eine Echtzeitüberweisung mit einem glaubwürdigen Verwendungszweck durchzuführen und niemandem – insbesondere nicht den Bankangestellten – etwas von der Angelegenheit zu erzählen, da auch diese möglicherweise verwickelt sein könnten.
Daraufhin habe sich die Frau zu ihrer Bankfiliale begeben und 35.000 Euro auf das angegebene Konto überwiesen. Wieder zu Hause seien ihr Zweifel gekommen, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Sie habe sich an einen Bekannten gewandt, der sie zur Quästur begleitet habe, wo sie den Vorfall geschildert habe.
Zweifel und schnelles Eingreifen der Polizei
Die Beamten hätten umgehend Ermittlungen zur verwendeten IBAN eingeleitet. Dabei habe sich herausgestellt, dass das Konto online bei einem Kreditinstitut zugunsten eines der beiden mutmaßlichen Täter eröffnet worden sei.Die Polizei habe das Kreditinstitut informiert, das daraufhin eine vorsorgliche Sperre der IBAN veranlasst und die noch vorhandene Summe von 29.000 Euro eingefroren habe. Offenbar seien bereits 6.000 Euro von den Tätern abgehoben worden.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft sei anschließend die präventive Beschlagnahme des Kontos sowie der noch vorhandenen Gelder angeordnet worden, um die Geschädigte zu schützen. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden wegen Betrug angezeigt.

