Gegen das französische Betreiber-Ehepaar wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung ermittelt. Der Besitzer der Bar, Jacques Moretti, wurde nach einem Verhör am Freitag wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, die nun bestätigt wurde.
Das Zwangsmaßnahmengericht (ZMG) erklärte sich in der Mitteilung „bereit, die Untersuchungshaft aufzuheben, sofern verschiedene von der Staatsanwaltschaft beantragte Maßnahmen – darunter insbesondere die Hinterlegung von Sicherheiten – getroffen werden.“
Diese erschienen als angemessen, um der Fluchtgefahr entgegenzuwirken. In der Zwischenzeit müsse die Freiheitsentziehung bestehen bleiben.
Weiter erinnerte das ZGM daran, „dass die Untersuchungshaft eine verfahrensrechtliche Haft ist, die ausschließlich dazu dient, den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen zu gewährleisten.“

