Der Beirat hält es unter Wahrung seiner institutionellen und beratenden Rolle für seine Pflicht, darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass jede gesetzliche Maßnahme im Bereich der sexuellen Gewalt den Schutz der Opfer, die zentrale Bedeutung der Zustimmung und die Klarheit der rechtlichen Bestimmungen zum Schutz stärkt und nicht schwächt.
Demo am Sonntag
„Am Jahrestag des Gesetzes, das sexuelle Gewalt als Verbrechen gegen die Person anerkannt hat, gehen wir auf die Straße, weil diese Errungenschaft angegriffen wird“: So kündigt das Organisationskomitee – die Mobilisierung an, die sich dem nationalen Aufruf der Vereinigung „D.I.Re Donne in Rete contro la violenza, anschließt. Der Termin ist am Sonntag, 15. Februar, um 10.30 Uhr auf dem Mazzini Platz in Bozen.Nach Ansicht des Komitees wird die Änderung von Art. 609-bis des Strafgesetzbuches über sexuelle Gewalt als einfache „sprachliche Präzisierung“ dargestellt, aber in Wirklichkeit „berührt sie den Kern der Norm: Von der Zustimmung kehrt man zur Ablehnung zurück“. „Was im November als Fortschritt gefeiert wurde, wird nun relativiert“, erklärt das Komitee.
„Der Gesetzentwurf war gedacht, um sich an die Istanbul-Konvention anzupassen, die verlangt, jede sexuelle Handlung ohne freie und freiwillige Zustimmung zu ahnden. Aber wenn man die Sprache ändert, ändern sich auch die Konsequenzen. „Nein“ bedeutet nicht „Ja“. Dies ist keine semantische, sondern eine beweistechnische Frage: Viele Menschen erstarren unter Drohungen und leisten keinen Widerstand; Manipulation und Machtungleichgewichte heben die Zustimmung auch ohne körperliche Gewalt auf“.
Landesbeirat findet klare Worte
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat absolute Priorität und erfordert klare, wirksame und mit den Verfassungsgrundsätzen und den internationalen Verpflichtungen Italiens, beginnend mit der Konvention von Istanbul, im Einklang stehende Vorschriften.Jede Initiative, die eine bewusste und informierte öffentliche Debatte über so heikle Themen fördert, trägt dazu bei, die Kultur des Respekts, der Verantwortung und der Gleichstellung der Geschlechter zu stärken.
Der Landesbeirat bekräftigt sein Engagement, die Entwicklung der Gesetzgebungsdebatte zu verfolgen und im Rahmen seiner Zuständigkeiten Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen gegen jede Form von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung zu fördern.

