Auf der Wache stellte sich heraus, dass es sich um S. J., einen 47-jährigen Mann aus Bozen, handelt. Der Mann ist polizeibekannt: In der Vergangenheit wurde er unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung von Amtsträgern verurteilt. Bereits vor dem aktuellen Vorfall war gegen ihn eine Verwarnung des Quästors verhängt worden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde S. J. wegen Gewalt und Widerstands gegen Amtsträger sowie wegen der Weigerung zur Identitätsangabe unter Hausarrest gestellt. Doch auch diese Maßnahme habe der Mann ignoriert. Während des Transports zu seiner Wohnung habe er schon angekündigt, sich nicht an die Auflagen halten zu wollen – und tatsächlich kurz nach Ankunft sein Zuhause verlassen. Die Polizei, die in der Nähe geblieben war, nahm ihn umgehend erneut fest.
Bis zur gerichtlichen Anhörung blieb S. J. in den Arrestzellen der Polizei. Aufgrund seiner Vorgeschichte leitete Quästor Paolo Sartori ein Verfahren zur Verhängung der Sonderüberwachung ein, einer verschärften Form polizeilicher Kontrolle.
„Wieder wurde ein Polizeibeamter im Dienst angegriffen – ein weiteres Beispiel für die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber den Institutionen“, sagte Sartori. „Es ist inakzeptabel, dass Vertreter des Staates bei der Durchsetzung der Gesetze systematisch beleidigt und attackiert werden. Deshalb werden wir entschlossen gegen Wiederholungstäter vorgehen, die die Institutionen offen missachten.“

