Die zum Verlag gehörenden Medien „Bild.de“, „B.Z. Berlin“ und „Tagesanzeiger“ hatten fälschlicherweise berichtet, dass René Benkos Frau Nathalie die Scheidung eingereicht habe, heißt es im Bericht von ORF Tirol.
Sowohl Kläger als auch Beklagte meldeten Berufung an. Noch sind die drei Urteile nicht rechtskräftig. Sobald diese jedoch Rechtskraft erlangen, müssen die genannten Medien die Urteile in ihren Online-Auftritten veröffentlichen.

