Die Gemeinde Bozen nutzt dank der Finanzierung im Rahmen des Wiederaufbauplans PNRR das neue digitale System zur Zustellung von Verwaltungsakten, die Plattform SEND.
Über diese von PagoPA entwickelte Plattform können Bürgerinnen und Bürger ab Dezember 2025 Verwaltungsakten (darunter Bußgelder, Steuerbescheide und andere offizielle Mitteilungen) digital empfangen.
VZS begrüßt jegliche Initiative welche bei der Zustellung Vorteile in Bezug auf Effizienz und Sicherheit mit sich bringt, heißt es in einer Aussendung. Zugleich entstehen jedoch erhebliche Bedenken bezüglich einer möglichen Diskriminierung von Bürgern, die keinen Zugang zur digitalen Welt haben, insbesondere älterer Menschen.
VZS: Neues System mit höherem Zeit- und Ressourcenaufwand
Gemäß dem neuen System werden Verwaltungsakte künftig nicht mehr per Einschreiben zugestellt, sondern in digitaler Form über die Plattform SEND. Bürgerinnen ohne digitale Mittel erhalten per Post einen Link zugestellt, und müssen sich dann persönlich an eine „SEND Abholstelle“ wenden (im Moment sind für Bozen fünf Steuerbeistandszentren auf der Plattform gelistet), um das Dokument auszudrucken. Anschließend müssen die Bürger die Zahlung wieder in einem anderen Büro vornehmen – mit deutlich höherem Zeit- und Ressourcenaufwand.Zusätzliche Kosten
Auf der Plattform SEND wird angegeben, dass jeder Ausdruck einer Zahlungsaufforderung oder eines Bußgeldbescheids 1,40 Euro kosten wird, wobei derzeit nicht klar ist, ob zusätzliche Kosten anfallen können.„Die Gemeinde Bozen wird ersucht, kostenlose Abholstellen für diese Mitteilungen einzurichten“ erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Ein Vorschlag wären zum Beispiel die Bürgerzentren“.
Austausch mit Volksanwälten in anderen Regionen
Bezüglich der operativen Probleme des neuen Systems zur Zustellung von Verwaltungsakten (Zustellungsplattform SEND) ist auch die Südtiroler Volksanwaltschaft in Austausch mit Amtskollegen anderer Regionen und der nationalen Koordinierung der Volksanwälte der italienischen Regionen und autonomen Provinzen.Die gemeldeten Schwierigkeiten betreffen insbesondere:
• die Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Mitteilungen für die Bürgerinnen und Bürger, die weniger mit der Digitalisierung vertraut sind;
• das Fehlen zeitnaher Empfangsgarantien bei technischen Problemen oder fehlenden Benachrichtigungen;
• die Notwendigkeit klarerer Informationen von Seiten der absendenden Verwaltungen und des Plattformbetreibers.
Dialog mit Ministerium möglich
Angesichts der möglichen Auswirkungen auf nationaler Ebene und der Bedeutung des Rechts auf Verteidigung und Beteiligung der Bürger wird die Koordinierung bei ihrem nächsten Treffen besprechen, ob ein institutioneller Dialog mit dem Ministerium aufgenommen wird, um die Funktionsweise des Dienstes zu vertiefen und mögliche Verbesserungsvorschläge zu bewerten.Ziel der Verbraucherzentrale Südtirol und der Volksanwaltschaft ist es, dazu beizutragen, das richtige Gleichgewicht zwischen digitaler Innovation und dem wirksamen Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten.

