Donnerstag, 22. Mai 2025

Eine gute Nachricht für Regenbogenfamilien

Der Verfassungsgerichtshof hat den Artikel 8 des Gesetzes Nr. 40 von 2004 über die künstliche Befruchtung teilweise für verfassungswidrig erklärt. In Zukunft muss auch die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Frau, die im Ausland die künstliche Befruchtung in Anspruch genommen hat, als Elternteil eingetragen werden. Dies im Interesse des Kindes, das einen gesicherten Status und ein Rechtsverhältnis zu beiden Elternteilen und ihren Verwandten haben müsse.

In Zukunft muss auch die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Frau, die im Ausland die künstliche Befruchtung in Anspruch genommen hat, als Elternteil eingetragen werden. - Foto: © picture alliance/dpa / Peter Kneffel

Es ist ein Meilenstein im Kampf der Regenbogenfamilien um die Anerkennung des nicht biologischen Elternteils. Gleichzeitig ist das Urteil eine Niederlage für die reaktionäre Familienpolitik dieser Regierung, die nicht müde wird zu behaupten, dass eine Familie immer aus Mutter, Vater und Kind bestehen müsse.

Der Verfassungsgerichtshof hat am heutigen Donnerstag das Gegenteil bekundet und gibt damit Anlass, eine ganze Reihe ähnlicher Bestimmungen in Frage zu stellen. Dies hauptsächlich zum Wohle des Kindes.
So Senatorin Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, in einer Mitteilung.

stol

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