Mittwoch, 2. Oktober 2024

Erste Schlappe für Raubtierschützer in Sachen Schadenersatz

Raubtierschutz ist kostspielig: Aus diesem Grund hatten mehrere Tierschutz-Organisationen beim Land Trentino mehrere Hunderttausend Euro einklagen wollen – u. a. wegen der seelischen Belastung der Mitglieder, die mit der Entnahme von Großraubtieren einherging, hieß es damals. Nun kam die erste Absage vom Verwaltungsgericht. Und die Begründung spricht Bände: Sie hätten keinen Anspruch auf Schadenersatz, zumal die Entnahmeverordnung des Landes rechtens war.

Protestaktionen gegen Landeshauptmann und Entnahme von Problembären sind teuer – darum forderten einige Raubtierschützer-Organisationen hohe Geldbeträge als Schadenersatz. Doch Anspruch darauf haben sie nicht, meint das Verwaltungsgericht.









mic