Die zahlreichen Rekurse beim Verwaltungsgericht gegen den Abschuss von Bären kam den Raubtierschützern bereits teuer zu stehen, keine Frage.
Die geforderte Summe aber wegen eines vermeintlichen Imageschadens in die Höhe zu treiben und dazu auch noch Schmerzensgeld wegen des „psychischen Leidens unserer Mitglieder“ einklagen zu wollen, schien wohl auch den Verwaltungsrichtern in Trient übertrieben.
Zur Erinnerung: Die Klage bezieht sich in diesem Fall auf die Entnahme des Problembären M90 im Februar dieses Jahres. Sie forderten damit Hunderttausende Euro Schadenersatz vom Land.
Forderungen abgelehnt, auch weil Abschussdekret rechtens war
Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung bezüglich Schadenersatzforderung der Tierschutzorganisationen getroffen. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil werden die Forderungen der Raubtierschützer gelinde gesagt abgeschmettert.Besonders interessant ist dabei die Begründung. Den Richtern zufolge hätten die Raubtierschützer keinen Anspruch auf Schadenersatz in Bezug auf die Entnahme des Problembären M90, zumal dasselbe Gericht bereits festgestellt hatte, dass die Abschussverordnung rechtens war.
Weil also vom Land kein Gesetz übertreten wurde, kam auch niemand – mit Ausnahme des Problembären – zu Schaden.