Freitag, 21. November 2025

EU-Verfahren gegen Slowakei nach Verfassungsänderung

Die EU-Kommission leitet wegen einer umstrittenen Verfassungsänderung ein Verfahren gegen die Slowakei mit ihrem linksnationalistischen Regierungschef Robert Fico ein. Das Land verstoße gegen den Grundsatz, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Die Slowakei habe nun zwei Monate Zeit, auf eine entsprechende Aufforderung der EU-Kommission zu reagieren.

Die EU-Kommission leitet wegen einer umstrittenen Verfassungsänderung ein Verfahren gegen die Slowakei mit ihrem linksnationalistischen Regierungschef Robert Fico ein. - Foto: © APA/AFP / LUDOVIC MARIN

Die seit dem 1. November geltende Verfassungsänderung in der Slowakei sieht vor, dass Entscheidungen über „kulturell-ethische Fragen“ wie Bildung, Familienleben und Sprache künftig ausschließlich in die Kompetenz der nationalen Gesetzgebung fallen. Fico hatte die Novelle im Januar vorgestellt – Ende September wurde sie im Parlament beschlossen. „Wir bedauern, dass die von der Kommission geäußerten Bedenken von den slowakischen Behörden nicht berücksichtigt wurden“, sagte der Sprecher der EU-Kommission.

Verfassungsänderung betrifft auch Rechte von Minderheiten

Regierungschef Fico hatte die erwartete Kritik aus Brüssel bereits Anfang November mit den Worten abgeschmettert: „Wir freuen auf diesen Konflikt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass uns irgendeine internationale Organisation befehlen darf, wie viele Geschlechter es gibt, wer heiraten darf und wer nicht heiraten darf. Das ist eine rein innerstaatliche Angelegenheit. Das ist ein sehr starker Bestandteil der nationalen Identität.“

Die Verfassungsänderung sieht auch vor, Rechte von Transmenschen und gleichgeschlechtlichen Paaren einzuschränken. Es sollen demnach nur zwei Geschlechter, nämlich männlich und weiblich, anerkannt werden. Die Novelle bestimmt zudem, dass nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare faktisch ausschließt, da es in dem Land keine Ehe für alle gibt. Das nun eingeleitete EU-Verfahren beschränkt sich allerdings auf die Bestimmungen zum Vorrang des nationalen Rechts gegenüber dem europäischen Recht.

dpa

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