Generalanwalt für Abschaffung der Richtlinie
In seinen Schlussanträgen zu dem Verfahren war der zuständige Generalanwalt des EuGH der Argumentation in zentralen Punkten gefolgt und hatte dem Gerichtshof empfohlen, die Richtlinie in vollem Umfang für nichtig zu erklären. Die Richter sind daran allerdings nicht gebunden.Der deutsche Arbeitsrechtsprofessor Adam Sagan von der Universität Bayreuth sagte der Deutschen Presse-Agentur, eine Nichtigkeitserklärung der Mindestlohnrichtlinie wäre ein herber Rückschlag für die Sozialpolitik der EU. Der Politikwissenschaftler Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung verwies hingegen darauf, dass die Vorgaben der Richtlinie teilweise nebulös und auslegungsbedürftig seien. In Österreich gibt es bisher keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn per se. Kollektivverträge sehen aber Mindestgrenzen vor, die nicht unterschritten werden dürfen.

