Dienstag, 11. November 2025

EuGH fällt Urteil über Rechtmäßigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag über die Zukunft der EU-Mindestlohnrichtlinie. Die Richterinnen und Richter der Großen Kammer müssen entscheiden, ob das 2022 von den EU-Staaten per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk mit den europäischen Verträgen im Einklang steht. Dänemark ficht das mit Unterstützung von Schweden an und hatte deswegen Anfang 2023 Klage eingereicht.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag über die Zukunft der EU-Mindestlohnrichtlinie. - Foto: © dpa-tmn / David-Wolfgang Ebener

Die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne definiert Standards, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Dänemark argumentiert, dass der EU-Gesetzgeber mit dem Erlass der Richtlinie seine Kompetenzen überschritten habe. Es bezieht sich dabei auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mit diesem werden aus Sicht Dänemarks unter anderem Richtlinien für Arbeitsbedingungen möglich gemacht, nicht aber für das Arbeitsentgelt.

Generalanwalt für Abschaffung der Richtlinie

In seinen Schlussanträgen zu dem Verfahren war der zuständige Generalanwalt des EuGH der Argumentation in zentralen Punkten gefolgt und hatte dem Gerichtshof empfohlen, die Richtlinie in vollem Umfang für nichtig zu erklären. Die Richter sind daran allerdings nicht gebunden.

Der deutsche Arbeitsrechtsprofessor Adam Sagan von der Universität Bayreuth sagte der Deutschen Presse-Agentur, eine Nichtigkeitserklärung der Mindestlohnrichtlinie wäre ein herber Rückschlag für die Sozialpolitik der EU. Der Politikwissenschaftler Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung verwies hingegen darauf, dass die Vorgaben der Richtlinie teilweise nebulös und auslegungsbedürftig seien. In Österreich gibt es bisher keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn per se. Kollektivverträge sehen aber Mindestgrenzen vor, die nicht unterschritten werden dürfen.

apa/dpa

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