Mittwoch, 29. Oktober 2025
„Ewige Unteilbarkeit“ gilt für Wipptaler Hotelier nicht rückwirkend
Am Ja des Landesgerichtes zur Möglichkeit, einen vor 2007 erweiterten Beherbergungsbetrieb nach Ablauf der Bindungsfrist zu teilen, wird nicht gerüttelt: Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Bozen im Fall eines Hoteliers aus dem Wipptal klargestellt. „Das Dekret hat durchaus richtungsweisenden Charakter – es stellt aber keine rechtliche Bindung für künftige richterliche Entscheidungen dar“, sagt Rechtsanwalt Alexander Bauer.
Das Land legte gegen das Dekret Berufung ein, ist damit aber gleich doppelt abgeblitzt. - Foto: © LPA/Greta Stuefer
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