Darüber hinaus soll der Angeklagte eines der beiden Mädchen zweimal durch Drohungen und Gewalt, nämlich durch Ziehen an den Ohren, zum Aufräumen sowie dazu, niemanden von den sexuellen Übergriffen zu berichten, genötigt haben. Einen weiteren im Tatzeitraum im SOS-Kinderdorf Seekirchen untergebrachten offenbar achtjährigen Burschen habe er laut Anklage ebenso durch Ziehen an den Ohren zum Aufräumen genötigt.
Bereits vorbestraft
Der Angeklagte hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen aus dem Jahr 2021. Er erhielt acht Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe, weil er sich zwischen 2011 und 2013 an einem Mädchen vergriffen hatte. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann war nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet worden.Die nun neu angeklagten Taten waren damals noch nicht bekannt gewesen. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ob er im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe bestätigt hat, war zunächst nicht zu erfahren. Ein Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
„Konsequenzen gezogen“
„Der ehemalige Mitarbeiter des SOS Kinderdorfes Seekirchen war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht mehr für uns tätig. SOS-Kinderdorf hat unmittelbar nach der ersten Meldung der sexuellen Übergriffe im Mai 2019 Konsequenzen gezogen. Der damalige Mitarbeiter wurde unverzüglich dienstfrei gestellt und das Dienstverhältnis im September 2019 beendet. Wir haben zu jedem Zeitpunkt eng und transparent mit den zuständigen Behörden zusammengearbeitet und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt“, hieß es seitens SOS-Kinderdorf.Misshandelt, eingesperrt und nackt fotografiert
Nur wenige Tage vor Bekanntwerden der Fälle im SOS-Kinderdorf Seekirchen waren im Zuge eines „Falter“-Berichts am 16. September schwere Misshandlungsvorwürfe bekannt geworden, zu denen es in SOS-Kinderdörfern in Kärnten und in Tirol gekommen sein soll. Demnach sollen Kinder und Jugendliche etwa über Jahre hinweg misshandelt, eingesperrt und nackt fotografiert worden sein.Die Informationen der Wochenzeitung stammen aus einer Studie, die SOS-Kinderdorf selbst in Auftrag gegeben, aber nie öffentlich gemacht hatte. Die Vorwürfe in Kärnten beziehen sich auf den Zeitraum von 2008 bis 2020, die in Tirol auf die Jahre 2017 bis 2020.
Missbrauchsvorwürfe auch gegen Gründer
In der Folge blieb bei den SOS-Kinderdörfern kein Stein auf dem anderen. Im Oktober wurde der langjährige SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser dienstfrei gestellt, dann konstituierte sich eine unabhängige Untersuchungskommission unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss. Wenig später tauchten schwerere Missbrauchsvorwürfe gegen den 1986 verstorbenen Gründer der SOS-Kinderdörfer, Hermann Gmeiner, auf.Er steht im Verdacht, an zumindest acht minderjährigen Burschen „sexuelle Gewalt und Misshandlungen“ ausgeübt zu haben. In der Folge gab SOS-Kinderdorf bekannt, dass sich die Organisation völlig neu aufstellt. Mitte November 2025 wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt.

