Auf dieser seien zudem DNA-Spuren des Kindes nachweisbar gewesen. Auch seien fehlende DNA-Spuren von einem etwaigen Täter am Handy oder der Kleidung des Angeklagten sowie dessen Verletzungen nicht mit dem angeblichen Raubüberfall in Einklang zu bringen. Auch vor Gericht dargetane Gutachten belasteten den 39-jährigen Deutschen dahingehend.
Der Angeklagte bekannte sich indes zu Prozessauftakt nicht schuldig und wurde darin auch von dessen Ehefrau unterstützt. Die Mutter des Kindes zeigte sich in einer emotionalen Zeugenaussage von der Unschuld ihres Mannes „überzeugt“. Die Anwälte des 39-Jährigen – Albert Heiss und Mathias Kapferer – machten ein fehlendes Motiv geltend. Auch seien die vorgebrachten Indizien nicht schlüssig bzw. jeweils auch ein anderer Tathergang denkbar. Wiederholt zogen die Verteidiger auch die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Zweifel und stellten mutmaßliche Versäumnisse in den Raum – etwa soll Hinweisen nicht nachgegangen oder Spuren nicht ausreichend gesichert worden sein.
Für den von großem Medieninteresse aus Österreich und Deutschland begleiteten Schwurgerichtsprozess wurden 3 Verhandlungstage anberaumt. Hinsichtlich eines möglicherweise benötigten vierten Verhandlungstages war vorerst nichts bekannt. Noch sollen weitere Zeugen vernommen werden, auch werden bereits diskutierte Videos aus der Tatnacht eine Rolle spielen. Schließlich dürfte bereits ein Urteil fallen. Dem Beschuldigten wird neben Mord auch Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.