Die Hoffnung der Beschuldigten, unter anderem Heinz Peter Hager, dass zahlreiche Anklagepunkte – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – zu den Akten gelegt werden, ist zerplatzt.
Untersuchungs-Richter Enrico Borelli hat am heutigen Donnerstag die zwangsweise Anklageerhebung im Rahmen der Aktion Romeo verfügt.
Nur vier kleinere Vorwürfe wurden ausgeklammert. Innerhalb von zehn Tagen muss die Staatsanwaltschaft nun den Anklagesatz erstellen. Ob und für welche Vorhaltungen bzw. Personen es zum Hauptverfahren kommt, entscheidet dann der Vorverhandlungsrichter.
Donnerstag, 5. Februar 2026
Fall Benko/Hager: Teil-Archivierung des „Romeo“-Falls abgelehnt
Rund ein Jahr nach den aufsehenerregenden Ermittlungen in Südtirol und im Trentino hat das Gericht in Trient am heutigen Donnerstag über die Einstellung der schwersten Anklagepunkte im Verfahren „Romeo“ entschieden.
Das Gericht in Trient hat entschieden (Symbolfoto). - Foto: © shutterstock
stol
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