Samstag, 11. April 2026

Fischereiverband schlägt Alarm: Gülleeinleitung in Bach in St. Johann

Fischereiberechtigte haben erneut eine Gülle-Einleitung festgestellt und dokumentiert – dieses Mal im Ahrntal.

Gülle in einem Seitenbach der Ahr bei St. Johann. - Foto: © fischereiverband

Mit großer Besorgnis reagiert der Fischereiverband auf einen aktuellen Vorfall im Ahrntal, bei dem Gülle in einen Seitenbach der Ahr bei St. Johann eingeleitet wurde. Fischer dokumentierten den Vorfall am Freitag und meldeten ihn umgehend der zuständigen Forstbehörde, die bereits entsprechende Ermittlungen aufgenommen hat, heißt es in einer Aussendung des Verbandes.


Foto: © fischereiverband

„Solche Einleitungen können langfristige Konsequenzen haben“

Leider handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall. Derartige Einleitungen treten in verschiedenen Landesteilen immer wieder auf und können eine massive Belastung für die betroffenen Gewässer darstellen. Die Folgen sind oft gravierend und reichen von einer starken Beeinträchtigung der Wirbellosenfauna bis hin zu Fischsterben.


Foto: © fischereiverband



„Unsere Gewässer sind empfindliche Ökosysteme, und solche Einleitungen können langfristige Konsequenzen für die Biodiversität und das ökologische Gleichgewicht haben. Ob es sich um Fischgewässer oder kleine Bäche handelt, ist dabei unerheblich – in jedem Fall sind es sensible Lebensräume, die es zu erhalten gilt“, betont Alex Festi vom Fischereiverband.

2018 am Nonsberg: Massives Fischsterben nach Gülleeinleitung in Bach

Der Fischereiverband erinnert daran, dass die Einleitung von Gülle kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies zeigt unter anderem ein Fall aus dem Jahr 2018 bei San Romedio am Nonsberg: Damals gelangten aus einem landwirtschaftlichen Betrieb in Cavareno über eine Weißwasserleitung vorsätzlich mehrere hundert Kubikmeter Gülle in einen nahegelegenen Zufluss des San-Romedio-Baches, was zu einem massiven Fischsterben führte.

Der Verursacher wurde in zweiter Instanz zu drei Jahren Haft sowie zu einer Geldstrafe von insgesamt knapp 150.000 Euro verurteilt.
Auch wenn der aktuelle Vorfall offenbar zu keiner unmittelbaren Schädigung des Fischbestandes der Ahr geführt hat, möchte der Fischereiverband erneut auf diese Problematik aufmerksam machen. Er fordert konsequente Kontrollen, strengere Maßnahmen zur Prävention sowie eine lückenlose Aufklärung solcher Vorfälle. Nur durch entschlossenes Handeln kann verhindert werden, dass sich derartige Ereignisse Jahr für Jahr wiederholen.

stol

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden