Donnerstag, 19. Februar 2026

Tod am Großglockner: Prozess gegen Freund von Kerstin G. hat begonnen

Gut ein Jahr nach dem Tod der 33-jährigen Kerstin G. auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund Thomas P. vor Gericht. An einem Wintermorgen im Januar 2025 waren die beiden zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Der 37-jährige Mann muss sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten. Der Prozess hat um 9 Uhr begonnen und ist bis zum Abend angesetzt.

Das Paar war von Kals in Osttirol zu der folgenschweren Glockner-Besteigung auf 3.798 Metern aufgebrochen. Die Tour sollte über den Stüdlgrat zum Gipfel und einem Abstieg über den Kleinglockner bzw. über die Adlersruhe zurück zum Ausgangspunkt führen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Vor dem Prozess fand die Staatsanwaltschaft drastische Worte. Der Angeklagte Thomas P. habe seine Freundin Kerstin G. in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung.

Diese Fehler werden dem Freund der Toten vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Alpinisten eine Reihe von schweren Fehlern vor. Die Behörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe.

Auch habe er nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehr-Punkt auf der Route kehrt gemacht, obwohl ein Wind mit bis zu 74 Kilometern pro Stunde für eine Fühltemperatur von minus 20 Grad gesorgt habe.


Foto: © APA



Als ein Polizeihubschrauber spätabends in der Dunkelheit zu dem Paar am Berg aufstieg, setzte der Mann keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht habe er die Alpinpolizei kontaktiert, aber nicht mehr auf Anrufe der Einsatzkräfte reagiert.

Hier die 9 Fehlentscheidungen, die Thomas P. vorgeworfen werden, im Detail.

Die Argumente des Verteidigers

Nach Angaben seines Verteidigers ließ der Thomas P. schließlich seine Freundin zurück, um selbst Hilfe zu holen. Der Anwalt hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Aus seiner Sicht war der Tod von Kerstin G. „ein tragischer Unglücksfall“, wie die „Kleine Zeitung“ aus einer Stellungnahme des Juristen an die Staatsanwaltschaft zitierte.

Demnach habe das Paar die Tour gemeinsam geplant und sich ausreichend vorbereitet gefühlt. Erst in der Nacht sei der Frau die Kraft ausgegangen.

Richter ist Alpin-Experte

Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter – selbst Bergretter – hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft.

Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.

STOL hält Sie auf dem Laufenden.

stol/dpa

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