Donnerstag, 9. April 2026

Gefälschte Online-Bewertungen: Erste gesetzliche Regelung tritt in Kraft

Seit kurzem gibt es erstmals klare Regeln für Online-Bewertungen in den Bereichen Tourismus und Gastronomie. Die Bestimmungen sind im jährlichen KMU-Gesetz (Kleine und Mittlere Unternehmen) enthalten und sollen gegen irreführende und gefälschte Bewertungen vorgehen. Die Verbraucherzentrale Südtirol informiert über die genauen Vorschriften.

Die VZS empfiehlt, Online-Bewertungen weiterhin kritisch zu lesen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Bewertungen gelten als zulässig, wenn sie:

•innerhalb von 30 Tagen nach der Nutzung eines Produkts oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abgegeben werden;
•von Personen stammen, die die Dienstleistung bzw. das Produkt persönlich genutzt haben;
•nicht im Austausch für Rabatte, Vorteile oder andere Gegenleistungen des Anbieters erfolgen;
•mit einem entsprechenden Zahlungsnachweis (z. B. Rechnung) belegt werden können.

Darüber hinaus gilt:

•Bewertungen verlieren nach zwei Jahren ab ihrer Veröffentlichung ihre Gültigkeit, da sie nicht mehr als aktuell gelten;
•der Kauf und Verkauf von Online-Bewertungen ist verboten.

Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften sowohl durch die Unternehmen als auch durch die Verbraucher.

„Online-Bewertungen sind für viele Kaufentscheidungen ausschlaggebend. Daher ist eine klare Regulierung zu begrüßen“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol.

„Nun kommt es darauf an, dass die Vorschriften auch konsequent umgesetzt werden, um eine unzulässige Beeinflussung der Konsumenten zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen zu gewährleisten“, schließt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer ab.

Die VZS empfiehlt, Online-Bewertungen weiterhin kritisch zu lesen und sich nach Möglichkeit mehrere Informationsquellen anzusehen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.

stol

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