Bewertungen gelten als zulässig, wenn sie:
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Darüber hinaus gilt:
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Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften sowohl durch die Unternehmen als auch durch die Verbraucher.
„Online-Bewertungen sind für viele Kaufentscheidungen ausschlaggebend. Daher ist eine klare Regulierung zu begrüßen“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol.
„Nun kommt es darauf an, dass die Vorschriften auch konsequent umgesetzt werden, um eine unzulässige Beeinflussung der Konsumenten zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen zu gewährleisten“, schließt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer ab.
Die VZS empfiehlt, Online-Bewertungen weiterhin kritisch zu lesen und sich nach Möglichkeit mehrere Informationsquellen anzusehen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.

