„Die Möglichkeit, sich in der eigenen Muttersprache auszudrücken, ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein grundlegendes Recht unserer Patientinnen und Patienten. Aus diesem Grund ist es völlig inakzeptabel, dass jemand den Zweisprachigkeitsnachweis ohne ordnungsgemäßes Ablegen der Prüfung erlangt oder die Beherrschung beider Amtssprachen vortäuscht.
Dem Südtiroler Sanitätsbetrieb wurden aktuell 22 Fälle gemeldet, in denen der Zweisprachigkeitsnachweis gefälscht war oder Unregelmäßigkeiten aufwies. Wie gesetzlich vorgesehen, wurde den Betroffenen unverzüglich der Verlust des Angestelltenverhältnisses mitgeteilt. Dasselbe Verfahren wird auch bei weiteren Mitarbeitenden angewandt, sollte sich ein Verdacht bestätigen.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb sichert den zuständigen Behörden weiterhin seine volle Zusammenarbeit zu und ist zuallererst daran interessiert, dass sämtliche Aspekte des mutmaßlichen Fehlverhaltens vollständig und transparent aufgeklärt werden.
Zugleich wird betont, dass die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes täglich mit hohem Verantwortungsbewusstsein, Integrität und Professionalität zum Wohl der Bevölkerung arbeitet und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verdient.“
Die Staatsanwaltschaft hat am Samstag im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Sprachzertifikaten die Anordnung des Hausarrests gegen eine Person mitgeteilt.

