Mittwoch, 30. Juli 2025

Geisterfahrer-Unfall auf der A22: Mit 1,5 Promille unterwegs

Paukenschlag in der Ermittlung zum schweren Geisterfahrerunfall auf der A22, bei dem Tobias Tappeiner ums Leben kam und eine Familie aus dem Eisacktal teils schwerst verletzt wurde: Nach Einsicht in die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung des Todesopfers will die Staatsanwaltschaft nun die Einstellung des Verfahrens beantragen. Demnach soll Tappeiner zum Zeitpunkt des Unfalls einen Alkoholwert von 1,5 Promille aufgewiesen haben. Es wurden keine andere Substanzen im Körper des tödlich Verunglückten nachgewiesen.

Bei dem Frontalcrash wurde Tobias Tappeiner getötet, fünf Personen wurden zum Teil schwer verletzt. - Foto: © privat

1,69 Gramm pro Liter: Mit einem Alkoholwert im Blut, der drei Mal über der zugelassenen Grenze liegt, soll Tobias Tappeiner in den frühen Morgenstunden des vergangenen 15. Juni als Geisterfahrer in Bozen Süd auf die Südspur der Brennerautobahn eingefahren sein.


Dabei kam es zu einem Frontalcrash mit einem anderen Auto, in dem eine fünfköpfige Familie aus Vahrn saß. Tappeiner überlebte den Frontalcrash nicht, die Personen im anderen Fahrzeug, darunter drei Kinder, wurden zum Teil schwer verletzt. STOL hat berichtet.

In der Folge ordnete die Staatsanwaltschaft zwar keine Autopsie am Leichnam des 25-Jährigen an, sehr wohl aber eine toxikologische Untersuchung. Diese hat den obengenannten Alkoholspiegel nachgewiesen, weitere Substanzen soll Tappeiner hingegen nicht zu sich genommen haben.

Das Ergebnis würde jedenfalls eine Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr rechtfertigen. Die Straftat gilt jedoch als erloschen, zumal der mutmaßliche Täter gestorben ist. Aus diesem Grund wird die Staatsanwaltschaft demnächst einen Antrag auf Archivierung des Verfahrens beim zuständigen Untersuchungsrichter stellen.

mic

Mehr zu diesem Thema
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden