Das Gericht stellte fest, dass der Abschuss von zwei Wölfen den günstigen Erhaltungszustand der Population in Südtirol nicht gefährdet. Die Verhandlung in der Hauptsache, die für den 9. September angesetzt ist, bleibt aufrecht.
Samstag, 9. August 2025
Gericht bestätigt Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen
Das Verwaltungsgericht in Bozen hat am 9. August den Eilantrag dreier Tierschutzorganisationen gegen die Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau abgewiesen. Die Anhörung hatte am 8. August stattgefunden. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte die Genehmigung am 30. Juli 2025 erteilt.
Das Verwaltungsgericht in Bozen wies den Eilantrag dreier Tierschutzorganisationen gegen die Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau ab. - Foto: © lpa
Das Gericht stellte fest, dass der Abschuss von zwei Wölfen den günstigen Erhaltungszustand der Population in Südtirol nicht gefährdet. Die Verhandlung in der Hauptsache, die für den 9. September angesetzt ist, bleibt aufrecht.
lpa
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