Mittwoch, 21. Januar 2026

Gewerkschaften: „Dringend einen Seniorenanwalt ernennen“

Die Rentnergewerkschaften von AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL und ASGB fordern die Landesregierung erneut auf, unverzüglich einen Seniorenanwalt zu ernennen. Diese Funktion ist im Landesgesetz Nr. 12 vom 6. Oktober 2022 zur Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol vorgesehen, wurde bislang jedoch nicht umgesetzt.

Die Gewerkschaften erinnern daran, dass sie sich bereits bei der Ausarbeitung des Gesetzes ausdrücklich für die Einführung eines Seniorenanwalts ausgesprochen hatten. - Foto: © Landesverband der Sozialberufe

Wie die Gewerkschaften gemeinsam betonen, sind seit der Verabschiedung des Gesetzes mehr als drei Jahre vergangen, ohne dass diese zentrale Stelle besetzt worden wäre. Dabei komme dem Seniorenanwalt eine wichtige Rolle zu: Er soll die Rechte älterer Menschen schützen, altersbedingte Diskriminierungen beobachten und bekämpfen, Meldungen über Gewalt und Misshandlung entgegennehmen sowie sicherstellen, dass die Bedürfnisse älterer Menschen in der Landespolitik angemessen berücksichtigt werden.

„Anlaufstelle, die Anliegen Gehör verschafft und Rechte schützt“

„Ältere Menschen in Südtirol brauchen eine institutionelle Anlaufstelle, die ihren Anliegen Gehör verschafft und ihre Rechte schützt“, erklären die Rentnergewerkschaften. Unverständlich sei daher, warum die Ernennung weiterhin hinausgezögert werde – zumal die offenen Fragen rund um die Rücknahme des vom Landtagspräsidenten Arnold Schuler vorgeschlagenen Gesetzes zu den Ombudsbeauftragten inzwischen geklärt seien. Aus Sicht der Gewerkschaften brauche es eine dauerhafte und unabhängige Persönlichkeit, die systematisch und wirksam eingreifen könne.

„Jetzt müssen den Worten Taten folgen“

Die Gewerkschaften erinnern daran, dass sie sich bereits bei der Ausarbeitung des Gesetzes ausdrücklich für die Einführung dieser Funktion ausgesprochen hatten – nach dem Vorbild der Gleichstellungsrätin sowie des Kinder- und Jugendanwalts. „Jetzt müssen den Worten Taten folgen“, heißt es. Das Land Südtirol solle die Ernennung rasch vornehmen und dem Seniorenanwalt die notwendigen Ressourcen sowie die erforderliche Autonomie zur Verfügung stellen, damit er sein Mandat effektiv ausüben könne.

stol

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