Den Ermittlungen zufolge sollen die beiden Assistentinnen Behandlungen durchgeführt haben, die in Italien ausschließlich qualifizierten Zahnärzten oder diplomierten Dentalhygienikern vorbehalten sind. Konkret geht es um professionelle Zahnreinigungen sowie Lasertherapien im Mundraum, die an einer Patientin vorgenommen wurden.
Die Carabinieri haben die betroffene Patientin bereits angehört und die entsprechenden Unterlagen der Praxis beschlagnahmt. Die Ermittlungen gelten zum jetzigen Zeitpunkt als abgeschlossen.
Die drei Beschuldigten wurden wegen Verstoßes gegen Artikel 348 des Strafgesetzbuches (unbefugte Ausübung eines Berufs) auf freiem Fuß angezeigt.

