Dienstag, 16. Januar 2024

Gruppenvergewaltigung in Gröden: „Aussage für nichtig erklären“

Die Urlauberin aus Finnland, die 3 Kosovaren der Gruppenvergewaltigung bezichtigt hat, könnte gezwungen sein, nach Südtirol zurückzukehren, um ihre Aussage zu wiederholen. Die Verteidiger der 3 Angeklagten haben am Montag vor dem Strafsenat beantragt, dass das Beweissicherungsverfahren, in dem die Frau die Vorfälle in der Nacht auf den 18. Jänner 2023 geschildert hatte, für nichtig erklärt wird.

Keiner der Angeklagten war beim gestrigen Prozessauftakt zur mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Gröden im Gerichtssaal am Bozner Landesgericht anwesend. Alle 3 sind mit Unterschriftspflicht belegt. Ihre Verteidiger brachten eine Reihe von Einwänden vor, über die der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Walter Pelino, Richter Federico Secchi) bis 26. Februar entscheiden wird. DLife









rc