Dienstag, 1. Oktober 2024

Gruppenvergewaltigung in Gröden: Finnin muss erneut aussagen

Was ihr in der Nacht auf den 17. Jänner 2023 in Gröden widerfahren ist – darüber hatte eine Urlauberin aus Finnland bereits im Mai 2023 am Bozner Landesgericht berichtet. Schon bald wird sie erneut im Verfahren gegen 3 Männer, die der Gruppenvergewaltigung bezichtigt werden, aussagen – diesmal über Videokonferenz.

Die Frau wird aus Finnland per Videokonferenz in den Bozner Gerichtssaal zugeschaltet. - Foto: © Erika Gamper

Wie berichtet, war die junge Finnin zum Beweissicherungsverfahren extra nach Bozen gekommen und hatte 5 Stunden lang die Fragen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantwortet. Dass sie nun erneut über jenen verhängnisvollen Abend sprechen muss, ist der Übersetzung ihrer Aussage geschuldet, die sich komplex gestaltet hatte. 2 Dolmetscher waren eingebunden gewesen, der eine übersetzte vom Finnischen ins Englische, der andere dann vom Englischen ins Italienische.

Die Verteidiger der 3 tatverdächtigen Kosovaren im Alter von 21, 26 und 27 Jahren wandten ein, dass sich wegen der sprachlichen Feinheiten Ungenauigkeiten ergeben hätten – was gerade in einem derart heiklen Fall nicht vertretbar sei. Der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Walter Pelino, Richter Federico Secchi) gab dem Antrag statt, das Opfer noch einmal anzuhören.

Potenzielle Sprachprobleme sind diesmal von vornherein ausgeschlossen: Der vom Gericht beauftragte Dolmetscher spricht sowohl fließend Finnisch als auch Italienisch. Am 14. Oktober wird der Termin für die Anhörung festgesetzt, was voraussichtlich Anfang November sein dürfte. Die Frau wird dazu aus Finnland per Videokonferenz in den Bozner Gerichtssaal zugeschaltet.

Wie berichtet, hatte die Urlauberin zur Anzeige gebracht, dass sie der wiederholten sexuellen Gewalt durch die Angeklagten ausgesetzt gewesen sei – zuerst im Auto, dann im Hotelzimmer und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe.

Nach einer Ergänzung des Anklagesatzes um einen Erschwernisgrund hatte sich für die Verteidigung ein neues Zeitfenster geöffnet, um einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren zu stellen, dem stattgegeben wurde. Damit haben die Angeklagten – im Falle eines Schuldspruchs – automatisch Anrecht auf eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel. Die 3 Männer waren zuerst im Gefängnis, dann im Hausarrest, derzeit sind sie auf freiem Fuß.

rc

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