Die Verteidiger der 3 tatverdächtigen Kosovaren im Alter von 21, 26 und 27 Jahren wandten ein, dass sich wegen der sprachlichen Feinheiten Ungenauigkeiten ergeben hätten – was gerade in einem derart heiklen Fall nicht vertretbar sei. Der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Walter Pelino, Richter Federico Secchi) gab dem Antrag statt, das Opfer noch einmal anzuhören.
Potenzielle Sprachprobleme sind diesmal von vornherein ausgeschlossen: Der vom Gericht beauftragte Dolmetscher spricht sowohl fließend Finnisch als auch Italienisch. Am 14. Oktober wird der Termin für die Anhörung festgesetzt, was voraussichtlich Anfang November sein dürfte. Die Frau wird dazu aus Finnland per Videokonferenz in den Bozner Gerichtssaal zugeschaltet.
Wie berichtet, hatte die Urlauberin zur Anzeige gebracht, dass sie der wiederholten sexuellen Gewalt durch die Angeklagten ausgesetzt gewesen sei – zuerst im Auto, dann im Hotelzimmer und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe.
Nach einer Ergänzung des Anklagesatzes um einen Erschwernisgrund hatte sich für die Verteidigung ein neues Zeitfenster geöffnet, um einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren zu stellen, dem stattgegeben wurde. Damit haben die Angeklagten – im Falle eines Schuldspruchs – automatisch Anrecht auf eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel. Die 3 Männer waren zuerst im Gefängnis, dann im Hausarrest, derzeit sind sie auf freiem Fuß.