„Die Umnutzung leerstehender Gebäude ist eine konkrete und sinnvolle Antwort auf Wohnraumbedarf und Leerstand. Dass Artikel 19 gestrichen wurde, ist eine verpasste Chance – gerade im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Mitarbeitenden in touristischen Betrieben bzgl. ihrer Unterkunft. Um als Betrieb konkurrenzfähig zu sein, spielt die Qualität der Mitarbeiterunterbringung eine immer größere Rolle“, erklärt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Die Diskussion dazu müsse nochmals faktenbasiert geführt werden.
Klarstellung zu Aussagen von Abgeordnetem Leiter Reber
Mit Blick auf die Debatte im Landtag zur Artikel 21 stellt der HGV klar, dass die jetzt beschlossene Regelung zur Umwandlung kleiner Beherbergungsbetriebe, die im Übrigen nicht gänzlich neu ist, keine einseitige Begünstigung des Tourismus darstellt, wie von Abgeordnetem Andreas Leiter Reber in der Debatte angedeutet. Leiter Reber hatte den betreffenden Gesetzesartikel als „HGV-Paragraph“ bezeichnet.„Die Aussagen von Abgeordneten Leiter Reber verkennen die Realität vieler kleiner Betriebe, die ohne große Investitionen in Qualität und Quantität nicht mehr zukunftsfähig geführt werden können und die Tätigkeit daher auf absehbare Zeit einstellen müssen oder bereits eingestellt haben. Wer touristische Gebäude sinnvoll in Wohnraum umwandelt, schafft keinen Missbrauch, sondern eine Lösung für Menschen vor Ort – ohne neue Flächen zu verbauen“, so HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Der HGV weist auch die pauschale Kritik entschieden zurück, wonach im Tourismus gebaut werde „als gäbe es kein Morgen“. Die Südtiroler Beherbergungsbetriebe arbeiten seit Jahren unter klaren Auflagen, unterliegen einer Bettenobergrenzen und setzen zunehmend auf Qualität und Nachhaltigkeit. Insofern handelt es sich bei diesen Aussagen um den wiederholten Versuch, auf dem Rücken der Gastwirtinnen und Gastwirte politisches Kleingeld zu verdienen.

