Etwaige Verstöße gegen die Landesvorschriften sollen den zuständigen Behörden und dem Landesamt für Tourismus gemeldet werden.
„Es geht nicht darum, Sheriff zu spielen“
„Uns geht es sicherlich nicht darum, Sheriff zu spielen, vielmehr wollen wir mit Kontrollen weiteren Auswüchsen vorbeugen, denn vielen der nicht autorisierten Skilehrer ist das Risiko ihres Handelns gar nicht bewusst“, erklärt Robert Demetz, Präsident der Landesberufskammer der Südtiroler Skilehrer.Dabei geht es einerseits um die Entwicklung, dass immer mehr Urlauber ihre Skilehrer gleich selbst mitbringen, was im Rahmen der EU-Gesetzgebung sehr wohl auch erlaubt ist.
„Allerdings besteht die Pflicht, sich vorher beim Amt für Tourismus anzumelden“, erklärt Demetz. Diese Anmeldung werde in vielen Fällen nicht getätigt, damit verbunden sind Aspekte von Sicherheit, Haftung sowie Qualifikation.
Geschütztes Berufsbild mit entsprechender Ausbildung
Demetz weist auf den Umstand hin, dass es sich beim Ski- bzw. Snowboard- und Langlauflehrer um ein geschütztes Berufsbild mit entsprechender Ausbildung und berufsethischen Grundsätzen handelt.Zudem komme es vor, dass Hoteliers Angestellte, die nicht geprüfte Skilehrer sind, als Begleiter für Ausflüge mit Skiern abstellen (Skiguiding). Das sei auch im Falle eines gültigen Arbeitsvertrages ein riskantes Unterfangen, vor allem, wenn den Gästen etwas zustößt.