Dabei stellten die Ermittler fest, dass der Fahrer – ein Mann aus Bozen, der außerhalb Südtirols ansässig ist – nicht nur keinen Führerschein besaß, sondern auch die typischen Anzeichen von Trunkenheit aufwies.
Der Alkoholtest bestätigte diesen Verdacht: Bei ihm wurde ein Blutalkoholspiegel von 2,09 Gramm pro Liter festgestellt (die gesetzliche Grenze für den Blutalkoholspiegel liegt bei 0,5 Gramm pro Liter).
Der Fahrer wurde daher bei der Bozner Justizbehörde wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angezeigt und zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt, da er nicht im Besitz eines Führerscheins war. Das Auto wurde nicht beschlagnahmt, da es auf eine dritte Person zugelassen war.