Freitag, 10. Mai 2024

Intensive Kontrollen in Leifers: 3 Personen ausgewiesen

Die Staatspolizei hat in den vergangenen Tagen intensive Kontrollen in Leifers durchgeführt. Die Bilanz: 3 Personen werden ausgewiesen, 3 Personen dürfen das Gemeindegebiet nicht mehr betreten und für 2 Personen gab es eine mündliche Verwarnung.

Die Staatspolizei hat in Leifers eifrig kontrolliert. - Foto: © pir

Besonderes Augenmerk legten die Staatspolizisten, die mit 20 Mann im Einsatz standen, auf Kontrollen in der Nähe des Bahnhofs von Leifers sowie in Spielhallen und Bars.

Bei einer Kontrolle in einer Bar i wurde ein 57-jähriger mehrfach verurteilter und polizeilich gesuchter Mann aus Bozen, der in Bronzoll wohnt im Besitz eines Messers erwischt. Er wurde von der Polizei angehalten und identifiziert, wobei sich herausstellte, dass gegen ihn ein von der Justizbehörde ausgestellter Haftbefehl vorlag. Er wurde zum Polizeipräsidium Bozen gebracht, wo ihm Quästor Paolo Sartori ein Verbot, die Gemeinde Leifers für die nächsten 4 Jahre zu betreten, erteilte.

Ebenfalls für einen Zeitraum von 3 Jahren von diesem Verbot betroffen ist zwei weitere Personen mit Vorstrafen und polizeilichem Führungszeugnis, die in anderen Gemeinden wohnhaft sind und sich unrechtmäßig in Leifers aufhielten.

3 Personen ausgewiesen

3 Nicht-EU-Bürger wurde im Zuge der Kontrollen des Landes verwiesen, weil sie sich illegal in Italien aufgehalten hatten. Dabei handelt es sich um einen tunesischen Staatsbürger ohne Aufenthaltsgenehmigung, der nun im Abschiebezentrum in Gradisca d'Isonzo auf seine Ausreise wartet.

Ausgewiesen wurde zudem ein weiterer tunesischer Staatsbürger, gegen den der Quästor von Mantua bereits im April 2023 einen Ausweisungsbeschluss sowie seine Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt von Görz erlassen hatte. Der 30-jährige Tunesier war vor einigen Tagen aus dem Gefängnis geflohen und hatte sich dabei ein Bein gebrochen.

Am Bahnhof von Leifers wandte sich außerdem ein 35-jähriger indischer Staatsbürger an die diensthabenden Polizeibeamten, um den Diebstahl seiner Jacke und seiner Hausschlüssel anzuzeigen. Eine Überprüfung in der Datenbank der Polizeidienststellen ergab, dass der Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung, den der Mann Ende April gestellt hatte, abgelehnt worden war. Der Betroffene ist bereits mehrfach strafrechtlich verurteilt worden.Auch gegen ihn unterzeichnete der Quästor ein Ausweisungsdekret.

stol

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