Unter den getöteten Wölfen war auch ein von italienischen Forschern der Universität Udine besendertes Tier. Tierschützer kritisierten einen „weiteren Eskalationspunkt im Kärntner Wolfsmanagement“. Von Landesseite hieß es: „Der Abschuss erfolgte verordnungskonform gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung.“ Tierschützer sehen in der Kärntner Rechtslage einen Bruch des europäischen Artenschutzrechts. Als „Risikowolf“ gelten laut Kärntner Verordnung Tiere, die sich von Menschen genutzten Gebäuden, Ställen, Viehweiden oder Fütterungsanlagen nähern.
Der Verein „Wölfe in Österreich“ übte am Mittwoch scharfe Kritik an der Kärntner Abschusspraxis. Obmann Gerald Friedl nannte die Wolfstötungen in einer Aussendung „klar rechtswidrig und ein massiver Eingriff in eine ohnehin fragile Population“. Der Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich sei nicht günstig, damit fehlten die Voraussetzungen für Abschüsse nach europäischem Naturschutzrecht. Die Entwicklung in Kärnten sei besonders besorgniserregend.
„Hier wird unter dem Deckmantel von Verordnungen eine Praxis betrieben, die auf eine systematische Verdrängung bis hin zur Ausrottung des Wolfs hinausläuft.“ Keiner der „Risikowölfe“ stelle eine Bedrohung dar. Die Kriterien für die Definition seien laut Studien an den Haaren herbeigezogen. Außerdem kritisiert Friedl den Zeitpunkt, da die Wölfinnen aktuell trächtig seien. Von den sieben in Kärnten geschossenen Wölfen waren drei weiblich.

