Freitag, 16. Januar 2026

Kalterer See: Klage auf freien Seezugang (vorerst) gescheitert

Der Verein Robin rund um den Verbraucherschützer Walther Andreaus konnte sich mit seinem Anliegen gegen Land und Gemeinde nicht durchsetzen. Der Rechtsstreit über einen größeren freien Zugang zum Kalterer See ging gegen den Robin und für Gemeinde und Land aus.

Das ist der aktuelle freie Zugang zum Kalterer See. Walther Andreaus gibt sich damit nicht zufrieden. - Foto: © Gemeinde Kaltern

Wie STOL berichtet hat, wollte die Verbraucherschutzorganisation rund um Andreaus einen größeren freien Seezugang am Kalterer See erreichen (hier lesen Sie mehr dazu).

Da nichts weiter ging, so Andreaus, habe er Klage eingereicht. Doch damit ist er nun vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

Es fehle die rechtliche Befugnis für eine Klage

Das Gericht erklärte die Klage gegen das Land Südtirol und die Gemeinde Kaltern für unzulässig. Zur Begründung hieß es, dass dem Verein die rechtliche Befugnis fehle, in diesem Fall aktiv zu klagen.

Robin hatte argumentiert, dass ein freier Zugang zum See ein grundlegendes Recht darstelle und daher auch die Steganlagen am Kalterer See öffentlich ausgeschrieben werden müssten.

Robin muss Prozesskosten zahlen

Laut Andreaus belegten Entscheidungen auf europäischer Ebene sehr wohl die Zulässigkeit einer solchen Klage. Aus diesem Grund wolle der Verein nun den nächsten Schritt gehen und Berufung beim Staatsrat in Rom einlegen.

Das Gericht hat die Rekurswerber dazu verurteilt, dem Land Südtirol und auch der Gemeinde Kaltern die Prozesskosten zu erstatten.

Im Zuge des Verfahrens hatten die Rekurswerber zudem beantragt, das behängende Gerichtsverfahren im Vorabentscheidungsverfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Verletzung des EU-Rechts vorzulegen. Das Verwaltungsgericht hat diesem Antrag ebenfalls nicht stattgegeben.

sor

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