Dienstag, 18. April 2023

Kaltern: Lido-Pächter gewinnt Rekurs – Ermäßigung der Pacht gerechtfertigt

Die gesamtstaatlichen Covid-Hilfen sind Sondereinnahmen und zählen nicht zum erwirtschafteten Umsatz: Mit dieser Begründung nahm das Bozner Verwaltungsgericht den Rekurs des Pächters des gemeindeeigenen Lidos am Kalterer See an.

Am Kalterer See steht die Badesaison bevor. Weil während der Pandemie das Seebad Lido geschlossen war, bekam der Pächter eine Ermäßigung bei der Pacht – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht befand. br - Foto: © Martin Hellbock









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