Freitag, 19. Januar 2024

Kassation: Faschistengruß strafbar, aber mit riesengroßem Schlupfloch

Laut dem Kassationsgericht in Rom muss beim sogenannten „Saluto romano“ Artikel 5 des „Scelba Gesetzes“ angewendet werden. Dieser stellt die Verherrlichung des Faschismus prinzipiell unter Strafe. Es gibt aber eine große Außnahme.

Im italienischen Recht ist die Verherrlichung des Faschismus ein Straftatbestand, der durch das Gesetz 645 vom Jahr 1952 eingeführt wurde, besser bekannt als Scelba-Gesetz, benannt nach dem damaligen Innenminister Mario Scelba. ANSA/ARCHIVIO / INT - Foto: © ANSA / GIUSEPPE LAMI









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