Notrufnummer 112 wählen
Sichtungen an das Landesamt für Wildtiermanagement meldenDie Bevölkerung ist angehalten, sämtliche Sichtungen von Wölfen an das Landesamt für Wildtiermanagement oder in Notfällen auch über die Landesnotrufzentrale unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu melden.
Das gilt für Hunde
Zudem gilt: Hunde müssen generell an der Leine geführt und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Freien streunen. Wildtieren sollte weiters grundsätzlich keine Nahrung, auch in Form von Restmüll, vorgelegt werden. Bei Sichtungen gilt: Ruhe bewahren, Abstand halten, sich bemerkbar machen, in lautem Ton sprechen.Was bedeutet die Herabstufung des Schutzstatus?
Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ ist zwar auf EU-Ebene bereits genehmigt, bedarf aber noch einer Änderung des staatlichen Jagdgesetzes Nr. 157/1992, bevor das Land Südtirol juridische Anpassungen vornehmen kann.Erst dann wird sich zeigen, ob auch eine Abänderung des aktuell noch sehr strengen Protokolls zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen möglich ist.

