Donnerstag, 22. Mai 2025

Kastelruth: „Ein erwachsener männlicher Wolf“

In den Wäldern von Marinzen in der Gemeinde Kastelruth wurde am 17. Mai ein toter Wolf aufgefunden und dem Landesamt für Wildtiermanagement gemeldet. Dazu wurde auch ein Foto des Kadavers übermittelt. „Bei dem gefundenen Kadaver handelt es sich um einen adulten männlichen Wolf, der äußerlich keine besonderen Auffälligkeiten zeigte“, sagt Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement.

In den Wäldern von Marinzen in der Gemeinde Kastelruth wurde am 17. Mai ein toter Wolf aufgefunden (Archivbild). - Foto: © shutterstock

Wie berichtet, wurde in Kastelruth ein toter Wolf gefunden. Er lag rund 15 Meter unterhalb der Straße in der Örtlichkeit Marinzen. Ein bundesdeutscher Urlauber wurde auf den Kadaver aufmerksam und verständigte die Notrufzentrale.

Notrufnummer 112 wählen

Sichtungen an das Landesamt für Wildtiermanagement melden
Die Bevölkerung ist angehalten, sämtliche Sichtungen von Wölfen an das Landesamt für Wildtiermanagement oder in Notfällen auch über die Landesnotrufzentrale unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu melden.

Das gilt für Hunde

Zudem gilt: Hunde müssen generell an der Leine geführt und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Freien streunen. Wildtieren sollte weiters grundsätzlich keine Nahrung, auch in Form von Restmüll, vorgelegt werden. Bei Sichtungen gilt: Ruhe bewahren, Abstand halten, sich bemerkbar machen, in lautem Ton sprechen.

Was bedeutet die Herabstufung des Schutzstatus?

Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ ist zwar auf EU-Ebene bereits genehmigt, bedarf aber noch einer Änderung des staatlichen Jagdgesetzes Nr. 157/1992, bevor das Land Südtirol juridische Anpassungen vornehmen kann.

Erst dann wird sich zeigen, ob auch eine Abänderung des aktuell noch sehr strengen Protokolls zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen möglich ist.

lpa/stol

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