Montag, 5. Januar 2026

Keine U-Haft für Barbetreiber nach Brandinferno in Crans-Montana

Die Identifizierung aller 40 Todesopfer des Brandinfernos im Schweizer Skiort Crans-Montana ist abgeschlossen. Viele derjenigen, die es nicht lebend aus der brennenden Bar schafften, sind noch nicht volljährig gewesen. Das jüngste Todesopfer ist eine 14-jährige Schweizerin. Im Fokus der Ermittler stehen die Betreiber der Bar „Le Constellation“. Die Kriterien für eine Untersuchungshaft sind derzeit nicht erfüllt, heißt es von der Walliser Staatsanwaltschaft.

Gedenken am Brandort im Schweizer Crans-Montana. - Foto: © APA/KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

Derzeit bestehe kein Verdacht, dass sich die Beschuldigten, ein französisches Paar, dem Strafverfahren oder einer zu erwartenden Strafe durch Flucht entziehen wollen. Auch die anderen Kriterien wie Rückfall- oder Kollusionsgefahr kommen nicht in Betracht, sagte die Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud.

Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte am Samstag Ermittlungen, im Schweizer Recht „eine Strafuntersuchung“, gegen die beiden Betreiber des Lokals eröffnet. Ihnen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, wurde betont.

„Wunderkerzen“ als Brandursache

Laut Staatsanwaltschaft deutet alles darauf hin, dass das Feuer von „Wunderkerzen“ ausging, die auf Champagnerflaschen angebracht waren. Wie auf Bildern in den sozialen Netzwerken zu sehen ist, dürfte eine Person auf den Schultern einer anderen Person versehentlich die Decke in Brand gesetzt haben. Die Ermittler konzentrieren sich nun unter anderem auf den Lärmschutzschaum, der an der Decke angebracht war.

In dem Verfahren tritt die Gemeinde Crans-Montana als Zivilklägerin auf, wie sie mitteilte. Die Gemeinde wolle, dass die Tragödie schnell vollständig aufgeklärt werde.

apa

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